GOBD

 

Ein geordnetes und sicheres Verfahren mit Belegen bildet die Basis für die Beweiskraft einer konventionellen oder IT-gestützten Buchführung. Seit 2015 gelten dazu von der Finanzverwaltung neu herausgegebene Grundsätze, die sogenannten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz: GoBD). Danach soll eine Verfahrensdokumentation im Unternehmen den Umgang mit Belegen ausgehend vom Belegeingang bzw. Belegausgang bis zum Prozess der Belegarchivierung und Belegverwaltung beschreiben. Es wird mit Bußgeldern, Hinzuschätzungen, Steuerstrafverfahren u.a. gedroht. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam ein individuelles Handbuch für Ihr Unternehmen, mit dem Sie die Einhaltung der GoBD dokumentieren und gewährleisten. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin oder fordern Sie ein Angebot an.