STEUERBERATUNG

Professionelle Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung im Betriebsvermögen und im Privatvermögen basieren auf einer umfassenden Steuerberatung, regelmäßigen Steuerplanung und der richtigen Auswahl des für Sie zutreffenden Steuerberaters. Unser Branchenwissen basiert auf 25 Jahren Berufserfahrung in den Branchen

  • produzierendes Gewerbe
  • Handwerk
  • Ingenieure
  • Dienstleister und
  • gemeinnützige Organisationen.

Unter der Rubrik Partner finden Sie die Vita der beiden Berufsträger unserer Steuerberatungsgesellschaft. Neben der klassischen Qualifikation “Steuerberater” verfügen wir über Zusatzqualifikationen auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft als Diplombetriebswirt und auf dem Gebiet der ingenieurökonomischen Wissenschaften als Dipl.-Ingenieurökonom.

Weitere Zusatzqualifikationen sind die Zertifizierung zur Stiftungsberaterin (DSA) sowie Certified Valuation Analyst (CVA/zertifizierter Unternehmensbewerter der EACVA e.V. mit der Berechtigung zur Erstellung von Gutachten zur Unternehmensbewertung.

Steueroptimierungen basieren auf einer effizienten betriebswirtschaftlichen Beratung und einer individuellen Steuerberatung – genau das sind unsere Stärken. Nachfolgend eine kleine Auswahl der Themen, zu denen wir Sie gern beraten:

 

STEUERBERATUNG FÜR UNTERNEHMEN

  • Unternehmensumwandlung, Unternehmensverschmelzung
  • Unternehmensnachfolge
  • Unternehmenserweiterung
  • Investitionen und Fördermittel
  • Beteiligungen und Finanzierungen
  • Vertrags-Check
  • Internationale Steuerwirkung
  • Pensionszusagen

 

STEUERBERATUNG FÜR PRIVATPERSONEN

  • Immobilien
  • Arbeitszimmer
  • Kraftfahrzeuge (Kfz)
  • Fotovoltaik*
  • Ruhestandsplanung
  • Existenzgründung
  • Erbschaft und Schenkung

*Fotovoltaikanlagen

Als Freiberger Steuerbüro haben wir einen engen Bezug zu alternativen Energien und Fotovoltaikanlagen, denn dort, wo die Technik hergestellt wird, soll sie auch genutzt werden. Durch die Neuregelungen sind besondere steuerliche Vorschriften sowohl bei der Einkommensteuer, als auch bei der Umsatzsteuer zu beachten. Während sich für Anlagenbetreiber im unmittelbar privaten Umfeld vieles bei der Steuer vereinfacht hat, bedarf die Investition im Zusammenhang mit dem Betrieb einer vertiefenden Betrachtung über Nutzung und Größe der Anlage. Soweit Sie in eine Anlage bereits als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer investieren, sind umsatzsteuerliche Spezialvorschriften der Konsolidierung zu beachten.

Wir beraten Sie gern, ob sich für Sie eine Fotovoltaikanlage auch steuerlich rechnet und erledigen für Sie gern

  • gegebenenfalls eine Anmeldung beim Finanzamt
  • die Beratung bei der korrekten Verbuchung und Behandlung im unmittelbaren Umfeld eines Gewerbebetriebs
  • die jährliche Gewinnermittlung einschließlich Steuererklärungen, soweit erforderlich.

 

STEUERERKLÄRUNGEN FÜR UNTERNEHMEN

  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Feststellungserklärung
  • Kapitalertragsteuererklärung

 

STEUERERKLÄRUNGEN FÜR PRIVATPERSONEN

  • Einkommensteuererklärung
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Schenkungsteuererklärung
  • Grundsteuererklärungen
  • Nichtveranlagungsbescheinigungen