Pensionszusage als einmalige Kapitalzusage – Steuersparmodell für Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft

 

Die Pensionszusage in Form einer einmaligen Kapitalzusage, bei der der Gesellschafter/Geschäftsführer durch eine Einmalzahlung bei Pensionseintritt abgefunden wird, reduziert das ansonsten vorhandene Langlebigkeitsrisiko des Gesellschafters/Geschäftsführer.

Durch eine geschickte Anlagestrategie bei gleichzeitiger Ausnutzung handelsrechtlicher Besonderheiten (§ 253 Abs. 1 Satz 3 HGB), wird langfristiges Altersvermögen in der Kapitalgesellschaft angesammelt, ohne dass dabei das Bilanzbild durch die Verpflichtung einer Pension belastet wird.

Die Steuerersparnis ist abhängig vom Jahreseinkommen im Jahr der Auszahlung und kann über 45 Prozent betragen. Die Bildung der ratierlichen Pensionsrückstellungen geht mit einem Steuerstundungseffekt einher, der für Investitionen in eine Kapitalanlagemöglichkeit verwendet werden kann, z. B. Exchange Trade Fonds, Festgeldkonten, Immobilien mit eigenem Ertrag. Zur Sicherheit können diese Kapitalanlagemöglichkeiten dem Pensionär verpfändet werden.

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