Jahresabschluss
Wir erstellen für Sie Jahresabschluss und Steuererklärung.
JAHRESABSCHLUSS
ERSTELLUNG DER HANDELSBILANZ
Nur wenn Sie in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft firmieren ergibt sich die Notwendigkeit der Aufstellung einer Handelsbilanz. Die Handelsbilanz als Aushängeschild Ihres Unternehmens und als Grundlage für Kreditbeurteilungen erstellen wir mit Ihnen gemeinsam unter Nutzung bestehender Bilanzierungswahlrechte.
PRÜFUNG
Sollte Ihr Unternehmen nach gesetzlichen oder vertraglichen Vorgaben prüfungspflichtig sein, werden wir mit Ihnen gemeinsam auf der Grundlage von Angeboten den für Sie passenden Wirtschaftsprüfer auswählen.
ERSTELLUNG DER STEUERBILANZ
Abhängig von Ihren Größenmerkmalen Umsatz und Gewinn und den gesetzlichen Regelungen prüfen wir die Notwendigkeit der Erstellung einer Steuerbilanz. Die Steuerbilanz wird nach gesetzlichen Vorgaben erstellt und wird Sie ärmer als in der Handelsbilanz aussehen lassen, um die Steuerlast zu senken.
EINNAHMEN-ÜBERSCHUSSRECHNUNG (EÜR)
Abhängig von Ihren Größenmerkmalen Umsatz und Gewinn und den gesetzlichen Regelungen kommt die kostengünstige Einnahmen-/ Überschussrechnung zum Einsatz.
STEUERERKLÄRUNG
- Umsatzsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Körperschaftsteuererklärung für Kapitalgesellschaften
- Einkommensteuererklärung für Privatpersonen