STEUERN SPAREN FÜR ARBEITNEHMER UND RENTNER – DIE ENERGETISCHE SANIERUNG DES EIGENHEIMS
Auch als Normalverdiener kann man Steuern sparen und Steuervergünstigungen nutzen.
Neben der Veranlagungspflicht besteht die Möglichkeit, die Abgabe einer Steuererklärung zu beantragen. Das ist sinnvoll, wenn mit einer Steuererstattung zu rechnen ist. Sollte sich eine unerwartete Nachzahlung herausstellen und liegt keine Abgabeverpflichtung für eine Steuererklärung vor, so kann die Steuererklärung auch wieder zurückgezogen werden.
Der Gesetzgeber hat seit 2020 Steuersparmöglichkeiten für energetische Sanierungen am eigengenutzten Wohnraum, neben der Begünstigung von Handwerkerleistungen geschaffen. Dafür müssen bestimmte bauphysikalische Voraussetzungen erfüllt werden und es dürfen keine weiteren Zuschüsse z.B. der Sächsischen Aufbaubank genehmigt sein.
Wer beispielsweise seine Fenster durch energetisch günstigere Modelle austauscht und von dem ausführenden Handwerker eine Fachunternehmererklärung über die Einhaltung der besseren Wärmewerte erhält, kann diese Maßnahme bei der Einkommensteuererklärung nach § 35c EStG einreichen. Kostet beispielsweise eine solche Maßnahme am Eigenheim 25.000 € und werden keine weiteren Zuschüsse beantragt und keine öffentlichen zinsverbilligenden Darlehen gewährt, so beteiligt sich das Finanzamt innerhalb der ersten drei Jahre seit Sanierung mit insgesamt 20 Prozent. Das sind im Beispiel insgesamt 5.000 € die über die Steuer zurückfließen können.
Genau wie bei Handwerkerleistungen ist das unabhängig von der Höhe des individuellen Steuersatzes. Im ersten und im zweiten Jahr erhält man je 1.750 € zurück und im dritten Jahr den Rest von 1.500 €. Voraussetzung ist, dass mindestens die Höhe an Steuern im jeweiligen Veranlagungsjahr entstanden ist, der zurückerstattet werden soll. Das ist bei diesem Beispiel bei Ehepaaren mit einem Gesamtverdienst von ca. 50 T€ jährlich der Fall.
Bei der energetischen Sanierung sind neben den Arbeitsleistungen auch alle Materialkosten begünstigt und die Höhe der Gesamtaufwendungen ist mit 200.000 € höher, als bei Handwerkerleistungen.