UNTERNEHMENSNACHFOLGE
Unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Zielsetzungen werden verschiedene Modelle zur Unternehmensnachfolge erarbeitet, um diesen Zielen aus steuerlicher und erbrechtlicher Sicht möglichst nahe zu kommen und dabei den Familienfrieden zu erhalten.
BEWERTUNG
Ausgehend von der geplanten Art der Unternehmensnachfolge bzw. Vermögensübergabe erfolgt die Bewertung hinsichtlich der Höhe mit unterschiedlichen Zielrichtungen. Bei einem Verkauf ist das Ziel ein möglichst hoher Kaufpreis. Bei einer Schenkung ist das Ziel ein möglichst niedriger Steuerwert. Bei frühzeitiger Weichenstellung sind diese Werte bereits vor dem Übergabestichtag beeinflussbar.
RECHTSFORM BEI DER UNTERNEHMENSNACHFOLGE
Bei Betriebsvermögen kann eine Optimierung der bestehenden Rechtsform notwendig sein. Gemeinsam mit einem Rechtsanwalt wird die Überprüfung einer Rechtsformoptimierung aus Gründen der Haftung, der Steuerbelastung, der Unternehmensführung und der Betriebswirtschaft durchgeführt.
Außerdem begleiten wir Sie gemeinsam mit dem Rechtsanwalt bei den tangierenden Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht u.a.
NOTFALL
Ohne Vollmacht herrscht Ohnmacht. Darum sollte gemeinsam mit einem Notar Ihr Wille festgehalten werden und in einer Vorsorgevollmacht, einer Patientenverfügung, einer Betreuungsverfügung und einem Testament seinen Niederschlag finden.
DIE NEUE GENERATION – UNTERNEHMENSNACHFOLGE
- Wer kann die Vermögensgegenstände bekommen?
- Wer soll diese wie und wann bekommen?
- Was behalte ich noch?
- Ist ein Testament vorhanden?
- Wurde für den Notfall vorgesorgt?
Potenzielle Nachfolger sind
- Ehemann/Ehefrau
- Kinder/Enkelkinder
- Eltern/Geschwister
- andere Personen
STEUER BEI DER UNTERNEHMENSNACHFOLGE
Eine Unternehmensnachfolge bzw. Vermögensübergabe kann sich auf verschiedenste Steuerarten auswirken. Hauptsächlich sind Wirkungen auf die
- Einkommensteuer,
- Schenkungsteuer,
- Erbschaftsteuer,
- Grunderwerbsteuer,
- Umsatzsteuer
und erhaltene Subventionen zu beachten. Durch die Nutzung von Bewertungswahlrechten, Vermögensübergabevarianten und Haltefristen für Vermögensgegenstände wird die Steuerlast minimiert.
NACHFOLGERSUCHE
Bei der Unternehmensnachfolgersuche stehen uns unter anderem Börsen der KfW, der IHK und des RKW zur Verfügung. Außerdem arbeiten wir mit einem professionellen Beratungsunternehmen zusammen, das sich auf das Gebiet Nachfolgersuche spezialisiert hat.
Gleichzeitig sind wir in der Lage, Finanzierungsinstrumente der Förderbanken bei Unternehmenskäufen und Folgeinvestitionen einzubeziehen.